Planung

  • ENTWURF
    Durcharbeiten eines grundsätzlichen Lösungsvorschlages der Bauaufgabe aufgrund des genehmigten Vorentwurfes unter Berücksichtigungder Rahmenbedingungen.
  • EINREICHUNG
    Durchführen der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebung sowie Abklärung
  • AUSFÜHRUNGSPLANUNG
    Durcharbeitung der auf Grund des genehmigten Entwurfes unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligung und der Beiträge der anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute) mit allen für die Ausführung notwendigen Angaben.
  • KOSTENERMITTLUNGSGRUNDLAGEN
    Ermittlung der Mengen und Massen als Grundlage für die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse, auch unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (Sonderfachleute)
  • KÜNSTLERISCHE OBERLEITUNG
    Überwachung der Herstellung hinsichtlich des Entwurfes und der Gestaltung sowie letzte Klärung von funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis zur Mitwirkung an der Schlussabnahme des Bauwerkes.
  • TECHNISCHE OBERLEITUNG
    Beratung und Vertretung des Bauherrn in den Belangen der Planung im Zuge der Teilleistungen
  • GESCHÄFTLICHE OBERLEITUNG
    Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen für alle Leitungsbereiche